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IAM

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Geltungsbereich

Für sämtliche Leistungen und Lieferungen des Institutes für Angewandte Mykologie und Hygiene (nachfolgend IAM genannt), Geschäftsführer Dr. Georg H. Willems, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB´s genannt). Mit der Auftragserteilung an das IAM gelten dessen AGB´s als anerkannt, wenn nicht der Kunde bei Auftragserteilung ihrer Geltung ausdrücklich widerspricht. Änderungen der AGB´s werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge, wenn der Kunde trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht. AGB´s von Kunden entfalten keine Rechtswirkungen.

 

I. Geltungsbereich

Für sämtliche Leistungen und Lieferungen des Institutes für Angewandte Mykologie und Hygiene (nachfolgend IAM genannt), Geschäftsführer Dr. Georg H. Willems, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB´s genannt). Mit der Auftragserteilung an das IAM gelten dessen AGB´s als anerkannt, wenn nicht der Kunde bei Auftragserteilung ihrer Geltung ausdrücklich widerspricht. Änderungen der AGB´s werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge, wenn der Kunde trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht. AGB´s von Kunden entfalten keine Rechtswirkungen.
 

II. Allgemeine Bestimmungen
 

1. Umfang und Ausführungen der Leistungen

Die Leistungen des IAM ergeben sich aus der Auftragsmitteilung, der Zusendung von Proben zu Analysezwecken, bzw. der Auftragsbestätigung. Schriftform gilt für alle Vereinbarungen, eingeschlossen Nachträge, Änderungen und Nebenabreden. Das IAM behält sich eine mündliche Auftragsbestätigung vor.

Termine und Fristen für Leistungen und Lieferungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch das IAM verbindlich. Termin- und Fristvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt, dass Lieferanten oder Kooperationspartner des IAM ihrerseits eingegangene Verpflichtungen erfüllen. Ereignisse höherer Gewalt, allgemeine Versorgungsschwierigkeiten, Störungen bei Verkehrsunternehmen, Betriebs- und sonstige des IAM nicht zu vertretende Störungen bei IAM oder dessen Lieferanten oder dessen Kooperationspartnern sowie deren Folgen befreien IAM für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Solche Ereignisse berechtigen das IAM ferner unter Ausschluss jeglicher Ersatzpflicht, vertragliche Leistungen nicht zu erbringen. Im Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung wird das IAM den Auftraggeber unverzüglich über diesen Umstand informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Das IAM ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teilleistungen zu erbringen.

 

2. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Falls dem IAM Umstände bekannt werden, die auf Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit des Kunden oder auf Zahlungsunfähigkeit hinweisen, kann das IAM seine Lieferungen von einer Vorauszahlung der Vergütung abhängig machen. Dies gilt auch, falls die Umstände zwischen Vertragsabschluss und Lieferung oder nach einer oder mehreren Teillieferungen bekannt werden sollten. Falls der Kunde die Vorauszahlung ablehnt oder trotz Fristsetzung nicht leistet, ist das IAM zum Rücktritt vom Vertrag und zum Schadensersatz berechtigt. Falls ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt bzw. das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, besteht ferner ein Rücktritts- und Schadensersatzrecht für das IAM ohne weitere Voraussetzungen. Mit Zugang der Rücktrittserklärung werden sämtliche offene Rechnungen und Vergütungsansprüche des IAM sofort fällig und zahlbar.

 

3. Haftung, Verjährung

Das IAM haftet unter Beschränkung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden für Schäden aus einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht oder wesentlicher Nebenpflicht), bei einfacher fahrlässiger Unmöglichkeit oder einfach fahrlässigem Verzug. Die Haftung einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Das Gleiche gilt für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das IAM die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für die Schäden, aufgrund eines arglistigen Verschweigens eines Mangels oder des Fehlers einer garantierten Beschaffenheit entstanden sind. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. Der Pflichtverletzung des IAM steht die seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen bspw. Bei Dienstleistungen und die Verjährungsfrist für Mangelansprüche, d.h. für Nacherfüllungsansprüche, Selbstvornahme nebst Ersatz erforderlicher Aufwendungen und für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, beträgt12 (zwölf) Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Haftung aus Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit. Sind Teilleistungen oder –abnahmen durchgeführt worden, beginnt die Verjährung mit Ablieferung der jeweiligen Teilleistung bzw. mit der Teilabnahme.

 

III. Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1. Preise, Nebenkosten

Die Verkaufspreise ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten und verstehen sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Warenannahmestelle des Kunden und zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung und Transport können gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

2. Versand, Gefahrübergang

Der Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Kunden. Die Versandart wird von dem IAM gewählt. Der Kunde hat Einrichtungen bzw. Abstellmöglichkeiten bereitzuhalten, die zu jeder Zeit gewährleisten, dass ein Zugriff unbefugter Dritter auf ausgelieferte Ware ausgeschlossen ist. Die Verantwortung für den Schutz von Ware, die in dem vom Kunden bezeichneten Empfangsbereich abgestellt wurde, vor dem Zugriff unbefugter Dritter liegt beim Kunden.

 

3. Nacherfüllung

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Beanstandet er etwaige erkennbare Mängel, Zuweniglieferungen oder Falschlieferungen nicht innerhalb von 4 Werktagen, so gilt die Lieferung als genehmigt. Versteckte Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Werktagen nach ihrer Entdeckung bei dem IAM zu rügen.

Der Kunde gewährt dem IAM zur Nacherfüllung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist das IAM von der Nacherfüllung befreit. Die Mängelansprüche des Kunden entfallen, sofern ein Sachmangel darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung Produkte des IAM verändert, unsachgemäß benutzt und repariert oder Produkte nicht den IAM-Richtlinien entsprechend installiert, betrieben und gepflegt worden sind. Im Übrigen gelten bei Vorliegen eines Mangels die gesetzlichen Mängelansprüche des Kunden unter Beschränkung auf das in Abschnitt I. Ziffer 3 dieser AGB geregelte Maß.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Das IAM behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor (Vorbehaltsware). Jede Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für das IAM. Beim Einbau in fremde Waren durch den Kunden wird das IAM Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den mitverwendeten anderen Waren. Die so entstandenen Produkte gelten ebenfalls als Vorbehaltsware des IAM. Der Kunde ist, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem IAM nachkommt, zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – nur unter Eigentumsvorbehalt – berechtigt.

Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware, sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum des IAM hinzuweisen und das IAM unverzüglich zu informieren. Der Kunde tritt an das IAM schon jetzt sicherheitshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab. Der Kunde ist ermächtigt und verpflichtet, die abgetretene Forderung einzuziehen und unverzüglich an das IAM abzuführen. Stellt der Kunde die Zahlungen ein, ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt oder dasselbe eröffnet oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, so erlöschen die vorstehenden Rechte des Kunden zur Weiterveräußerung, Verarbeitung und zum Einzug der Forderungen. Kommt der Kund in Zahlungsverzug, ist das IAM jederzeit berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung anzuzeigen. Nach Rücktritt vom Vertrag ist das IAM berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die für den Einzug der Forderungen notwendigen Angaben dem IAM mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Das IAM wird die Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 

IV: Dienst- und Werkleistungsbedingungen

 

1. Preise

Der Preis wird für jeden Auftrag oder projektbezogen auf der Basis des jeweils gültigen Leistungsverzeichnisses des IAM vereinbart. Preisangaben in einem Angebot beruhen auf Schätzung des erforderlichen Leistungsumfangs und sind daher unverbindlich. Preiserhöhungen wegen gestiegenen Personal- oder Materialaufwandes bleiben vorbehalten. Ausgenommen sind Festpreisabsprachen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

 

2. Nacherfüllung

Das IAM erbringt seine Leistung nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik und der branchenüblichen Sorgfalt. Der Anspruch auf Nacherfüllung bei Mängeln muss von dem Kunden unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Einwendungen gegen den Inhalt eines Gutachtens sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erhalt schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen erhoben, so gilt die Leistung als bestätigt. Der Kunde gewährt dem IAM zur Nacherfüllung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist das IAM von der Nacherfüllung befreit. Im Übrigen gelten bei Vorliegen eines Mangels die gesetzlichen Mängelansprüche des Kunden unter Beschränkung auf das in Abschnitt I. Ziffer 3 dieser AGB geregelte Maß.

 

3. Schutz der Arbeitsergebnisse / Veröffentlichungen

Das IAM behält an den erbrachten Leistungen – soweit diese hierfür geeignet sind – das Urheberrecht. Der Kunde darf die im Rahmen des Auftrages gefertigten Gutachten mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur nach vollständiger Zahlung der Vergütung und für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsmäßig  bestimmt ist. Die Veröffentlichung von Gutachten, Attesten, und geschützten Dienstleistungsmarken des IAM zu Werbe- und sonstigen Geschäftszwecken, auch deren auszugsweise Verwendung bedürfen der schriftlichen Einwilligung des IAM.

 

4. Geheimhaltung

Das IAM verpflichtet sich, alle Ergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erarbeitet wurden, dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Erhaltene oder gewonnene Informationen werden vertraulich behandelt, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt oder zugänglich, oder sie waren dem IAM bereits bekannt oder sie sind dem IAM, ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht, von Dritten bekannt gegeben worden.

 

5. Probenanlieferung und Probenaufbewahrung

Der Kunde trägt die Kosten und die Gefahr der Anlieferung von Proben, sofern nicht eine Abholung vereinbart wird. Bei Versand durch den Kunden muss das Untersuchungsmaterial sachgemäß und unter Berücksichtigung etwaiger vom IAM erteilter Anweisungen verpackt sein.

Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Probenmaterials zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm bekannten Gefahren- und Handhabungshinweise bekannt zu geben.

Falls im Auftrag nicht anderes vereinbart ist, werden Proben auf ausdrücklichen Wunsch so lange gelagert, wie deren Beschaffenheit bei einer Aufbewahrung nach dem Stand der Technik eine Auswertung zulässt, jedoch nicht länger als bis zum Ablauf der nachfolgend genannten Fristen.

Amtliche Gegenproben werden bis zum Ablauf der amtlichen Versiegelung, längstens jedoch zwölf Monate nach Postausgang des üblichen Prüfberichts sachgerecht gelagert. Alle anderen Proben werden, soweit deren Beschaffenheit die zulässt, auf ausdrücklichen Wunsch maximal drei Monate aufbewahrt. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Nach dieser Zeit werden Proben auf Kosten des Kunden vernichtet; dies gilt insbesondere für eine besondere Entsorgung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Eine Rücksendung von Proben erfolgt nur auf Anforderung und zu Lasten des Kunden.

 

V. Schlussbestimmungen

 

1. Datenverarbeitung

Das IAM ist unter Beachtung des Datenschutzgesetzes berechtigt, persönliche oder wirtschaftliche Daten des Kunden, gleich ob dies von ihm selbst oder von Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten.

 

2. Allgemeine Bestimmungen

Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertrag bedürfen der Einwilligung des IAM. Gegen Ansprüche des IAM kann nur dann aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist.

Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ist für beide Vertragsparteien der Hauptsitz des IAM Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile Marburg/Kirchhain. Dessen unbeschadet ist das IAM berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Die Rechtsbeziehung zwischen dem IAM und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese im Übrigen wirksam.